Der Insolvenzverwalter / Zwangsverwalter

 

INSOLVENZRECHT

Das Insolvenzrecht bietet ein breites rechtliches Spektrum im Hinblick auf Beratung vor und nach der Krise mit den entsprechenden Möglichkeiten bis hin zur Sanierung und Restschuldbefreiung, dazu das Tätigkeitsfeld als Insolvenzverwalter selbst sowie die Vertretung natürlich auch gegen den Insolvenzverwalter bei Inanspruchnahme aus anfechtbaren Rechten. Seit Ablegung des Fachanwaltslehrganges für Insolvenzrecht werde ich vom Amtsgericht Straubing ständig als Insolvenzverwalter und Treuhänder in Regelinsolvenzverfahren sowie Verbraucherinsolvenzverfahren bestellt.

Im Vorfeld eines Insolvenzverfahren berate und betreue ich Verbraucher über das erforderliche außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren bis hin zur Insolvenzantragstellung, aber auch bei Bedarf während des Verfahrens, ebenso Unternehmer in der Krise bezüglich der Möglichkeiten der Vermeidung einer Insolvenz, aber auch der Möglichkeiten in einem Insolvenzverfahren sowie der Konsequenzen einer Insolvenz mit den Möglichkeiten der Restschuldbefreiung.

Auch Gläubiger werden bzgl. ihrer Rechte in einem eröffneten Insolvenzverfahren beraten und vertreten, im Besonderen bei Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter bei der Durchsetzung entsprechender Anfechtungstatbestände.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist vielschichtig aufgebaut. Zunächst ist ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch erforderlich. Sollte diese scheitern, kann das Gericht in der zweiten Stufe nach Insolvenzantragstellung einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch unternehmen. Sieht das Gericht davon ab, wird das Insolvenzverfahren meist nach Stundung der Verfahrenskosten eröffnet. Nach Abwicklung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter schließt sich unmittelbar das sogenannte Restschuldbefreiungsverfahren an, dass Sie je nach Erfüllung der Vorrausetzungen nach drei, fünf oder sechs Jahren mit der Restschuldbefreiung beenden können. Vereinbaren Sie einfach einen Besprechungstermin, und ich werde Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen. Für die Erstberatung im Insolvenzverfahren erhebe ich regelmäßig eine Pauschalgebühr von € 100,00, die dann je nach weiterem Tätigkeitsfeld in aller Regel verrechnet wird.

 

ZWANGSVERWALTUNG

Die Zwangsverwaltung ist ein Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen von Gläubigern gegenüber den Schuldnern. Die Zwangsverwaltung ist objektbezogen und bezieht sich in aller Regel auf eine Wohnung oder ein Haus des Schuldners. Das Verfahren soll entweder die Gläubiger aus den Einnahmen befriedigen, ohne die Immobilie zwingend versteigern zu müssen oder eine Wertminderung durch den Schuldner verhindern. Das Verfahren wird beim zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht durch einen Rechtspfleger durchgeführt. Die Verwaltung selbst wird auf einen Zwangsverwalter übertragen. Beim Amtsgericht Straubing werde ich seit mehr als zehn Jahren als Zwangsverwalter bestellt und wickle diverse Zwangsverwaltungen von bewohnten und unbewohnten Grundstücken, Häusern und Wohnungen ab.

Außerhalb der Tätigkeit als Zwangsverwalter werden Gläubiger bzgl. der Möglichkeiten dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme beraten, aber auch dahingehend, ob diese Maßnahme wirtschaftlich oder taktisch sinnvoll ist. Ebenso berate ich hier Schuldner, die von einer derartigen Vollstreckungsmaßnahme „überfahren“ wurden.

Terminvereinbarung unter:

Telefon:  09421-90995
oder
E-Mail: info@ra-koelnberger.de

Bahnhofplatz 1
(Alte Hauptpost)
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag:

09:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Freitag: 09:00-14:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung