RA Koelnberger Holzfiguren Header
Rechtsanwalt Kölnberger in Straubing

Familienrecht in der Kanzlei Alte Hauptpost in Straubing

Hilfe bei Trennung und Scheidung

Seit Absolvierung des Fachanwaltslehrganges für Familienrecht im Jahr 1997 bin ich schwerpunktmäßig und mit einem besonderen Fokus auf das Familienrecht tätig.

Zu diesem Rechtsgebiet gehören unter anderem folgende Themen:

  • Wie geht es weiter nach einer Trennung und/oder Scheidung?
  • Wie finden wir eine tragbare und gute Lösung für unsere Kinder?
  • Bekomme ich Unterhalt, wenn ja wie lange?
  • Wie sieht es mit meiner Altersversorgung aus?
  • Wie ist das Vermögen aufzuteilen?

Kontakt

Bahnhofplatz 1, 94315 Straubing

Telefon: 09421 909 95
E-Mail: info@ra-koelnberger.de

Telefonzeiten

Mo - Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Fr: 09:00 - 14:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung.

Trennungsunterhalt, Sorgerecht, Kindesunterhalt: beste Beratung und Vertretung

Auf diese Fragen sowie zu weiteren in den Bereichen Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, güterrechtliche Auseinandersetzung, Sorgerecht, Umgangsrecht und mehr geben ich Ihnen gerne umfassend Auskunft.

Neben der fachlichen Beratung vertrete ich Sie selbstverständlich jederzeit vor Gericht, sollte eine gütliche und somit außergerichtliche Einigung nicht zustande kommen.

Ehevertrag, Rechte und Pflichten bei einer Eheschließung, Unterhalt für eine Ausbildung: Auch hier greift das Familienrecht 

Familienrechtliche Fragen tauchen jedoch nicht nur bei einer Trennung oder Scheidung auf: Bereits in jungen Jahren stellen sich zum Beispiel Fragen zu Unterhaltsansprüchen gegen die Eltern, als Kind oder im Rahmen einer Ausbildung. Bei Eingehung einer Partnerschaft fragt man sich, heiraten oder nicht? Gerade die gesetzlich kaum geregelte, nicht-eheliche Lebensgemeinschaft bringt für den Fall einer Trennung erhebliche rechtliche Probleme mit sich.

Wollen Sie heiraten, sollten Sie wissen, welche Rechte und Pflichten durch die Eheschließung entstehen, aber auch welche Konsequenzen sich aus einer Scheidung ergeben können. Insbesondere wirtschaftliche Fragen können sehr gut durch einen Ehevertrag im Vorfeld geregelt werden. Auch zu diesen familienrechtlichen Fragen berate ich Sie in meiner Kanzlei in Straubing umfassend.

Es geht um Ihre Familie: Ich agiere stets hochprofessionell und mit Fingerspitzengefühl

Das Familienrecht birgt für alle Beteiligten, die sich bei einer Trennung, Scheidung oder auch aus einem anderen Grund damit auseinandersetzen müssen, stets ein hohes emotionales Potenzial. Denn schließlich betrifft es Ihre Familie, die in vielen Fällen in ihrer bisherigen Form nicht mehr bestehen wird.

Daher ist es umso wichtiger, sich an einen neutralen, fachlich versierten Rechtsbeistand zu wenden.

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung: mit hoher fachlicher Expertise ebenso wie mit angemessenem Einfühlungsvermögen.

Kontakt

Bahnhofplatz 1, 94315 Straubing

Telefon: 09421 909 95
E-Mail: info@ra-koelnberger.de

Telefonzeiten

Mo – Do:
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Fr:
09:00 – 14:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Scheidung?
Grundsätzlich setzen sich die Kosten eines Scheidungsverfahrens aus den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren zusammen, bei sehr streitigen Angelegenheiten kommen häufig auch Sachverständigenkosten hinzu. Der Gegenstandswert einer Scheidung, nach dem die Gebühren bemessen werden, richtet sich nach dem Einkommen und dem Vermögen der Eheleute. Beim Einkommen gibt es Freibeträge für minderjährige Kinder, beim Vermögen Freibeträge für die Parteien selbst und wieder für minderjährige Kinder.

Ein einfaches Beispiel: Mann verdient 3.000,00 €, Frau verdient 2.000,00 €, 2 minderjährige Kinder, Vermögen unter 180.000,00 € (Freibeträge). Hier ist das dreifache Nettoeinkommen der Eheleute anzusetzen, abzüglich 2 Freibeträge für die Kinder von 500,00 €. Der Gegenstandswert beträgt 13.500,00 €. Das führt zu Gerichtskosten von 688,00 € und Anwaltsgebühren brutto von 2.290,75 €.

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Es kommt drauf an, ob Folgesachen mit zu regeln sind. Soweit der Rentenausgleich über Ehevertrag geregelt ist, kann eine Scheidung binnen 6-8 Wochen abgewickelt sein. Bei Durchführung des Versorgungsausgleiches können Sie in der Regel mit einer Dauer von 5-6 Monaten rechnen. Für den Fall, dass im Scheidungsverbund Unterhalt oder die Vermögensauseinandersetzung oder Angelegenheiten der Kinder geregelt werden müssen, kann es lange dauern, mein längstes Verfahren dauerte 4,5 Jahre.
Wer bekommt das Sorgerecht?
Nach einer Trennung oder Scheidung üben die Eltern grundsätzlich gemeinsam das Sorgerecht aus. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann das Gericht das alleinige Sorgerecht einem Elternteil oder gar dem Jugendamt zusprechen.
Wie wird der Unterhalt berechnet?
Die Unterhaltsberechnung ist der größte Streitpunkt in familienrechtlichen Auseinandersetzungen. Maßstab für eine Unterhaltsberechnung sind die Leitlinien der Oberlandesgerichte sowie der Düsseldorfer Tabelle. Der Unterhalt richtet sich im Wesentlichen nach den ehelichen Lebensverhältnissen, daraus leiten auch die Kinder ihren Kindesunterhaltsanspruch ab.
Ist das Wechselmodell sinnvoll?
Viele Mandanten streben das Wechselmodell an in dem Irrglauben, dass Sie dann keinen Unterhalt mehr bezahlen müssen. Das ist so nicht richtig. Aus meiner Sicht macht das Wechselmodell nur Sinn, wenn die Kindseltern auch nach der Trennung zumindest bezüglich der Belange der Kinder harmonisieren. Auch die Rechtsprechung geht hiervon aus, der Bundesgerichtshof lässt aber Ausnahmen zu.

Vereinbaren Sie einen Termin bei Rechtsanwalt Kölnberger

Haben Sie Fragen zu Trennung und Scheidung oder zu weiteren Themen, die das Familienrecht betreffen?
Dann rufen Sie mich doch einfach an und vereinbaren Sie einen Termin: Hier erreichen Sie das Team der Anwaltskanzlei Kölnberger in Straubing.