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Rechtsanwalt Kölnberger in Straubing

Mietrecht in der Rechtsanwaltskanzlei Kölnberger in Straubing

Ich bin für Mieter und Vermieter da

Dort, wo Menschen aufeinandertreffen, wo Verträge abgeschlossen werden, wo also Menschen geschäftliche Beziehungen eingehen, kommt es selbstverständlich immer auch zu unterschiedlichen Ansichten bzw. auch einmal zu Unstimmigkeiten oder Streit – so auch in Angelegenheiten rund um das Mietrecht.

Gerne bin ich mit meiner Rechtsanwaltskanzlei Kölnberger in Straubing für Mieter und Vermieter da, wenn es um rechtlich versierte Beratung und Vertretung geht.

Telefonzeiten

Mo - Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Fr: 09:00 - 14:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung.

Neue Wohnung, Kündigung des Mietvertrags, Räumungsklage – rechtliche Unterstützung lohnt sich für Mieter und Vermieter in vielen Fällen

Von Unstimmigkeiten bei der Nebenkostenabrechnung über Mietmängel und Mietminderung, Mieterhöhung, Mietvertragsabschluss oder Kündigung eines Mietverhältnisses: Mit diesen Themen müssen sich Vermieter und Mieter auseinandersetzen und manchmal kommt es zu Unstimmigkeiten.

Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die auch schnell beigelegt werden können. Manchmal ergeben sich aber auch Konstellationen, in denen Mieter wie Vermieter ein verzwickte Rechtslage ohne die Hilfe rechtskompetenter Dritter nicht lösen können – bis hin zur Räumungsklage. In diesem Fall lohnt es sich, einen Rechtsanwalt für die Klärung aller Mietrechtsfragen hinzuzuziehen.

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bei Ihrem Rechtsanwalt in Straubing

Sprechen Sie doch einfach einmal mit uns: Ich bin Ihr Anwalt Hans Kölnberger. Ich berate und vertrete Sie rund um Ihr Anliegen im Mietrecht.

Darüber hinaus bin ich auch in Fragen des Wohnungseigentumsrechts seit Jahren für Hausverwaltungen und für Wohnungseigentümer da, unter anderem mit gestaltender Beratung bei der Gründung von Wohnungseigentum, mit der Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen, mit Hausgeldinkasso, als Zwangsverwalter, bestellt vom Amtsgericht Straubing, und mit vielem mehr.

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Häufig gestellte Fragen

Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Der Vermieter darf die Miete erstmals nach 15 Monaten, innerhalb von 3 Jahren aber um maximal 20 % erhöhen (in angespannten Wohnungsmärkten 15 %). Voraussetzung ist eine schriftliche Begründung – z. B. über einen Mietspiegel oder Vergleichswohnungen.
Wann darf der Vermieter kündigen?
Der Vermieter kann nur bei berechtigtem Interesse kündigen, z. B. bei:
• Eigenbedarf
• Verletzung von Vertragspflichten
• wirtschaftlicher Verwertung
• Bruch des Vertrauensverhältnisses
Darf der Vermieter unangekündigt in die Wohnung?
Nein – der Vermieter darf die Wohnung nur mit Zustimmung des Mieters betreten, es sei denn, ein Notfall liegt vor (z. B. Wasserrohrbruch). Grundlose Besichtigungen sind nicht zulässig, im Übrigen ist der Besichtigungstermin rechtzeitig anzukündigen und mit dem Mieter abzustimmen.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter meine Kaution nicht zurückzahlt?
Die Kaution dient als Sicherheit für eine vertragsgerechte Rückgabe der Mietsache. Sofern diese erfolgt ist, hat der Vermieter die Kaution nach Abschluss des Mietverhältnisses zeitig zurückzuzahlen. Einen Teilbetrag darf er aber zurückbehalten, bis die letzte Nebenkostenabrechnung vorliegt.
Was tun bei Mängeln in der Wohnung?
• Der Mieter hat Anspruch auf Mängelbeseitigung
• Die Miete darf gemindert werden, bis der Mangel behoben ist (z. B. Schimmel, Heizungsausfall)

Wichtig: Mängel schriftlich und sofort anzeigen!

Vereinbaren Sie einen Termin in der Kanzlei Alte Hauptpost

Haben Sie als Mieter oder als Vermieter Fragen rund um das Mietrecht?
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir: Hier erreichen Sie die Mitarbeiter in der Rechtsanwaltskanzlei in Straubing.